Universität Wien

Modulprüfung

STEOP: Modulprüfung Einführung in die Japanologie (2023W)

Freitag 26.01.2024 13:15 - 14:45 Hörsaal C1 UniCampus Hof 2 2G-O1-03

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Prüfer*innen

Information

Prüfungsstoff

Inhalt der Vorlesung 'Einführung in die Japanologie' (2023W) sowie der Begleitmaterialien (= LV-Skriptum + vertiefende Fachliteratur bzw. Pflichtlektüre)

Ein Skriptum wird zur Prüfungsvorbereitung auf moodle bereitgestellt.
Die vertiefende Fachliteratur ist ebenfalls prüfungsrelevant und Grundlage eines signifikanten Anteils der Prüfungsfragen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Schriftliche Prüfung
Dauer: bis zu 90 Minuten
Modus: vor Ort (Lichtbildausweis!)
Fragentypen: Multiple Choice-Fragen zum Stoff der Vorlesung.

Die Teilnahme am Tutorium kann zusätzliche Bonuspunkte für die Bewertung der Vorlesungsleistung einbringen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Um die LV positiv zu absolvieren, ist ein Erreichen von mindestens 51% der Punkte für die 40 MC-Fragen bei der Abschlussprüfung notwendig. Ab diesem Ergebnis werden Bonuspunkte für Zusatzleistungen in die Berechnung der Note einbezogen.

BEURTEILUNGSMASSSTAB:
50% und weniger = NG (5)
51-62% = GEN (4)
63-75% = BEF (3)
76-88% = GUT (2)
89%+ = SG (1)

*** Studienrechtliche Hinweise für Studierende ***
Eine Beurteilung ist nur zulässig, wenn:
a) Sie korrekt zu dieser Prüfung angemeldet sind,
b) Sie die Voraussetzungen zu dieser Prüfung erfüllen,
c) Ihre Identität eindeutig festgestellt werden kann (Studierendenausweis bzw. weiterer amtlicher Lichtbildausweis),
d) Sie keine unerlaubten Hilfsmittel verwenden (Lehrveranstaltungsleiter*innen geben vor Beginn der Prüfung bekannt, welche Hilfsmittel verwendet werden dürfen),
e) Sie die aktuell gültigen COVID-19 Hygiene- und Verhaltensregeln einhalten.

--> Bei einem Abbruch der Prüfung ohne wichtigen Grund wird die Prüfung mit 'nicht genügend' beurteilt.

Letzte Änderung: Mi 18.12.2024 17:07