2. Dissertationvereinbarung
Zwischen dem/der Betreuer/in und dem/der Studierenden ist zeitnah an die Präsentation eine Dissertationsvereinbarung abzuschließen, in der Leistungsnachweise und Konkretisierungen - individuell auf das jeweilige Dissertationsprojekt zugeschnitten- festgehalten werden (inkl. Eingangsphase).Nähere Infos zu den Einreichmodalitäten auf der Homepage des SSC. Der Gesamtumfang der zu erbringenden Leistungen soll 44-60 ECTS nicht übersteigen. Als allgemeiner Rahmen gilt:
a) Förderung von Kompetenzen im Dissertationsfach bzw. theolog. Vertiefungsfächern sowie Sprachkompetenz
b) Modul Vertiefung
c) Modul Hochschuldidaktik (Wahlpflichfach)
d) Modul Theologie im Kontext von Kirche, Wissenschaft und Gesellschaft (Wahlpflichtfach)
e) Modul Mitwirkung an einer wissenschaftlichen Veranstaltung (Wahlpflichtfach)
Letzte Änderung: Mi 13.06.2018 00:38