6.4. Besondere Volkswirtschaftslehre (BVWL)
Im Rahmen des Wahlfachs BVWL können alle unter dem Kapitel 1.2. angebotenen Lehrveranstaltungen absolviert werden, die noch nicht im Rahmen eines wirtschaftswissenschaftlichen Wahlfachs absolviert wurden.
Letzte Änderung: Mi 13.06.2018 00:33