4.20. Doktoratsstudium
(Voraussetzung für die Erwerbung des Doktorates der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften ist die Ablegung der zweiten Diplomprüfung einer der im Bundesgesetz über sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Studienrichtung 1983 geregelten Studienrichtungen, die Ablegung der dritten Diplomprüfung das Studienversuches "Internationale Betriebswirtschaft" oder die Ablegung der abschließenden Diplomprüfung eines gleichwertigen, an einer inländischen oder ausländischen Universität absolvierten Studiums.) Siehe auch die Änderungen zum Vorlesungsverzeichnis im Internet unter http://www.univie.ac.at !
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Letzte Änderung: Mi 13.06.2018 00:33