2. Dissertationvereinbarung
Zwischen dem/der Betreuer/in und dem/der Studierenden ist zeitnah an die Präsentation eine Dissertationsvereinbarung abzuschließen, in der Leistungsnachweise und Konkretisierungen - individuell auf das jeweilige Dissertationsprojekt zugeschnitten- festgehalten werden (inkl. Eingangsphase).Nähere Infos zu den Einreichmodalitäten auf der Homepage des SSC. Der Gesamtumfang der zu erbringenden Leistungen soll 44-60 ECTS nicht übersteigen. Als allgemeiner Rahmen gilt:
360013 SE Hochschuldidaktik
Letzte Änderung: Di 12.06.2018 13:33