2.2.5.1. entsprechend den Schwerpunktfächern im Prüfungsfach d (Kapitel 2.4)
Ein Schwerpunktfach (inges. 20 SSt. ) kann auch als Wahlfach (inges. 10 SSt.) gewählt werden, allerdings dürfen Schwerpunktfach und Wahlfach nicht identisch sein. Zum Lehrangebot siehe Abschnitt d) Wahlfach (Schwerpunktfach).
Letzte Änderung: Mi 13.06.2018 00:33