Universität Wien

Erweiterungsphase (30 ECTS)

Folgende Alternativen sind zur Abdeckung der Erweiterungsphase möglich:
- Absolvierung eines Erweiterungscurriculums im Umfang von 30 ECTS
- Kombination von zwei Erweiterungscurricula im Umfang von je 15 ECTS
- Kombination eines Erweiterungscurriculum zu 15 ECTS mit Alternativen Erweiterungen im Umfang von 15 ECTS
Zu Erweiterungscurricula melden Sie sich über U:SPACE an.
Allgemeine Informationen zu den Erweiterungscurricula an der Universität Wien finden Sie unter http://slw.univie.ac.at/studieren/studienorganisation/erweiterungscurricula/
Die aktuellen Angebote an Erweiterungscurricula finden Sie im Vorlesungsverzeichnis unter https://ufind.univie.ac.at/de/vvz_sub.html?path=230843
Nicht wählbar für Bachelorstudierende der Geographie sind folgende Erweiterungscurricula:
- EC Umweltsysteme im Wandel (Physische Geographie)
- EC Gesellschaft und Raum (Humangeographie)
- EC Geowissenschaftliche Grundlagen
Anstelle eines Erweiterungscurriculums können im maximalen Ausmaß von 15 ECTS Alternative Erweiterungen (AE) durch Studienleistungen an der Universität Wien oder anderen postsekundären Bildungseinrichtungen absolviert werden. Im Rahmen von Alternativen Erweiterungen macht man kein vorgegebenes EC, sondern sucht sich frei andere Lehrveranstaltungen oder Prüfungen, die man sich im Studium anerkennen lassen kann. Es ist darauf zu achten, dass sich die Inhalte dieser frei gewählten Lehrveranstaltungen nicht zu stark mit jenen überschneiden, die in den Pflichtmodulen im Studium zu absolvieren sind.
Im Rahmen der Alternativen Erweiterungen können nach Maßgabe des Angebots und nach Maßgabe freier Plätze unter anderem auch ein weiteres Spezialisierungsangebot aus dem Bachelor Geographie (siehe BA GG 6.1, BA GG 7.1, BA GG 8.1 oder BA GG 9.1) im Ausmaß von 15 ECTS oder fachspezifische Module bzw. Lehrveranstaltungen anderer Universitäten (z.B. der Universität für Bodenkultur, der Wirtschaftsuniversität Wien, der Technischen Universität Wien und/oder anderer Universitäten im Inland und Ausland) absolviert werden.
Im Rahmen der Alternativen Erweiterungen ist auch die Anerkennung von berufsbezogenen Praktika (Minimum 160 Wochenstunden = 4 Wochen Vollzeitarbeit; mindestens 20 Wochenstunden Teilzeit) sowie die Anerkennung von Erasmus Praktika mit 6 ECTS möglich.

Letzte Änderung: Fr 10.01.2020 00:35