Universität Wien

Studienberechtigungsprüfung

Voraussetzungen für die Teilnahme an den Prüfungen:

* Bescheid über die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung einer der folgenden Universitäten: Universität Wien, Medizinische Universität Wien, Veterinärmedizinische Universität Wien, Akademie der Bildenden Künste, Universität für Angewandte Kunst, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien; das Prüfungsfach muss am Zulassungsbescheid angeführt sein.

Zulassungsbescheide, die nicht von der Universität Wien ausgestellt wurden, müssen einmalig (vor der ersten Prüfungsanmeldung) in der Studienzulassung/Bereich Studienberechtigungsprüfung in Original und Kopie vorgelegt werden.

* Zulassung zum außerordentlichen Studium an der Universität Wien; der vorgeschriebene Studienbeitrag muss zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung bereits eingelangt sein.

Kommissionelle Prüfung:
Für die zweite und somit letzte Wiederholung einer Prüfung müssen Sie sich innerhalb der jeweiligen Anmeldefrist gesondert anmelden. Verwenden Sie dazu unser Kontaktformular (studieren.univie.ac.at/Kontakt), Thema: Studienberechtigungsprüfung, Betreff: Kommissionelle Prüfung).

Studienberechtigungsprüfung gemäß der neuen Verordnung vom 21.03.2019

Studienberechtigungsprüfung gemäß früherer Verordnungen (nach §64a UG)

Letzte Änderung: Fr 10.01.2020 00:35