Ergänzungsprüfungen
Die Ergänzungsprüfung ist vor vollständiger Ablegung der ersten Diplomprüfung oder der letzten Leistung des Bachelorstudiums (dies kann die Bachelorarbeit, eine Prüfung, prüfungsimmanente Lehrveranstaltung, Anerkennung oder Leistung eines Erweiterungscurriculums sein) abzulegen (siehe § 4. (1) der Bundesgesetzverordnung) d.h. die Ergänzungsprüfung darf NICHT die letzte Prüfung sein.
- PRÜFUNG Latein-Ergänzungsprüfung
- PRÜFUNG Griechisch-Ergänzungsprüfung
- 090037 VO Einführung in das Latein I
- 090038 VO Einführung in das Latein I
- 090039 VO Einführung in das Latein II
- 090040 VO Einführung in die griechische Sprache I
Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 01:32