Ergänzungsprüfungen
Die Ergänzungsprüfung ist vor vollständiger Ablegung der ersten Diplomprüfung oder der letzten Leistung des Bachelorstudiums (dies kann die Bachelorarbeit, eine Prüfung, prüfungsimmanente Lehrveranstaltung, Anerkennung oder Leistung eines Erweiterungscurriculums sein) abzulegen (siehe § 4. (1) der Bundesgesetzverordnung) d.h. die Ergänzungsprüfung darf NICHT die letzte Prüfung sein.
090048 VO Einführung in das Latein II
090049 VO Einführung in das Latein II
090050 VO Einführung in das Latein I
Letzte Änderung: Do 04.04.2024 15:53