Universität Wien

3. Wirtschaftkommunikation in einer Fremdsprache

Im Hinblick auf die zu wählende Fremdsprache wird auf die Bestimmungen von § 6 (2) des Curriculums hingewiesen: "Die gem. (1) Zif. 3 gewählte Fremdsprache muss komplementär zu jenen gem. § 3 (1) bzw. (4) Zif. 1 bis 3 sein. Fremdsprachen mit sino-tibetischem Sprachstamm (z.B. Chinesisch) und isolierter Sprachstämme (z.B. Japanisch, Koreanisch) sowie semitische und indoiranische Sprachen (z.B. Arabisch und Persisch) sind davon ausgenommen, bedürfen jedoch der Vorausgenehmigung der Studienprogrammleiterin bzw. des Studienprogrammleiters".

3.1. Vorbereitungskurse

3.2. Wirtschaftskommunikation I

3.3. Wirtschaftskommunikation II

Letzte Änderung: Mi 13.06.2018 00:34