Universität Wien

B. Doktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften (A 084)

1. Voraussetzung für die Erwerbung des Doktorates der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften ist die Ablegung der zweiten Diplomprüfung einer der im Bundesgesetz über sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Studienrichtung 1983 geregelten Studienrichtungen, die Ablegung der dritten Diplomprüfung das Studienversuches "Internationale Betriebswirtschaft" oder die Ablegung der abschließenden Diplomprüfung eines gleichwertigen, an einer inländischen oder ausländischen Universität absolvierten Studiums.

2. Allgemeiner Hinweis:
Die in diesem Abschnitt angeführten Lehrveranstaltungen sind zwar grundsätzlich für das Studium zum Erwerb des Doktorats der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften anrechenbar, es hängt jedoch vom Dissertationsfach der bzw. des Studierenden ab, ob eine bestimmte Lehrveranstaltung tatsächlich für das Doktoratsstudium angerechnet werden kann. Im Einzelfall muss diese Frage mit dem zuständigen Studienprogrammleiter abgesprochen werden.

040488 VK DRS: Advanced Studies in ITM - Advanced Studies in Innovation and Technology Management
040046 SE Stochastik Kolloquium - Stochastik Kolloquium
040545 SE [en] DRS: Stochastic Optimization - Stochastic Optimization with Applications in Portfolio and AL-Management
040281 SE [en] Literaturseminar
040591 SE [en] Wirtschaftstheoretisches Forschungsseminar - Wirtschaftstheoretisches Forschungsseminar der Wiener Universitäten gemeinsam mit dem Institut für Höhere Studien

Letzte Änderung: Mi 13.06.2018 00:34