Universität Wien

4.15. Doktoratsstudium

(Voraussetzung für die Erwerbung des Doktorates der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften ist die Ablegung der zweiten Diplomprüfung einer der im Bundesgesetz über sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Studienrichtung 1983 geregelten Studienrichtungen, die Ablegung der dritten Diplomprüfung das Studienversuches "Internationale Betriebswirtschaft" oder die Ablegung der abschließenden Diplomprüfung eines gleichwertigen, an einer inländischen oder ausländischen Universität absolvierten Studiums.)

Lehrveranstaltungen des Instituts für Wirtschaftswissenschaften

Lehrveranstaltungen des Instituts für Statistik und Decision Support Systems

Lehrveranstaltungen des Instituts für Betriebswirtschaftslehre

Lehrveranstaltungen des Instituts für Informatik und Wirtschaftsinformatik

Lehrveranstaltungen des Instituts für Staatswissenschaften

Lehrveranstaltungen des Instituts für Softwarewissenschaft

Lehrveranstaltungen des Instituts für Recht der Wirtschaft

Letzte Änderung: Mi 13.06.2018 00:33