4.15. Doktoratsstudium
(Voraussetzung für die Erwerbung des Doktorates der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften ist die Ablegung der zweiten Diplomprüfung einer der im Bundesgesetz über sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Studienrichtung 1983 geregelten Studienrichtungen, die Ablegung der dritten Diplomprüfung das Studienversuches "Internationale Betriebswirtschaft" oder die Ablegung der abschließenden Diplomprüfung eines gleichwertigen, an einer inländischen oder ausländischen Universität absolvierten Studiums.)
Lehrveranstaltungen des Instituts für Wirtschaftswissenschaften
Lehrveranstaltungen des Instituts für Statistik und Decision Support Systems
Lehrveranstaltungen des Instituts für Betriebswirtschaftslehre
Lehrveranstaltungen des Instituts für Informatik und Wirtschaftsinformatik
Lehrveranstaltungen des Instituts für Staatswissenschaften
Lehrveranstaltungen des Instituts für Softwarewissenschaft
Lehrveranstaltungen des Instituts für Recht der Wirtschaft
Letzte Änderung: Mi 13.06.2018 00:33