d) Fakultätsöffentliche Präsentation
Bis zum Ende des ersten Studienjahrs ist der Antrag auf Genehmigung des Dissertationsvorhabens und der Aufsatz einzureichen. Die Abgabe gilt gleichzeitig als Anmeldung zur fakultätsöffentlichen Präsentation des Dissertationsprojekts. Informationen zu den Einreichmodalitäten und Fristen finden Sie auf der Homepage des SSC. Nach erfolgreicher Präsentation (3 ECTS) wird das Dissertationsvorhaben genehmigt, dies ist Voraussetzung für das Abschließen der Dissertationsvereinbarung.
Letzte Änderung: Mi 13.06.2018 00:37