230217 SE Seminar for Doctoral Students in Social Studies of Science (2017S)
Continuous assessment of course work
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Registration/Deregistration
Note: The time of your registration within the registration period has no effect on the allocation of places (no first come, first served).
- Registration is open from We 01.02.2017 07:00 to We 22.02.2017 23:59
- Deregistration possible until Sa 20.05.2017 23:59
Details
max. 15 participants
Language: German, English
Lecturers
Classes (iCal) - next class is marked with N
Das Seminar findet in Form einer Sommerschule vom 15.-17. Juni 2017 in Raach am Hochgebirge statt.
- Monday 13.03. 16:00 - 17:30 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien (Kickoff Class)
Information
Aims, contents and method of the course
In dieser Lehrveranstaltung werden laufende Arbeiten von DissertantInnen im Bereich der Wissenschaftsforschung (Betreuerin ist die LV-Leiterin) präsentiert und diskutiert. Dabei geht es um das Einholen und Formulieren von Feedback durch die TeilnehmerInnen, um das Üben einer kritischen Analyse eines Forschungsvorhabens, um das Erlernen und Üben von Präsentationstechniken, sowie um eine Diskussion neuerer Ansätze in der Wissenschaftsforschung.Das Seminar findet in Form einer Sommerschule vom 15.-17. Juni 2017 in Raach am Hochgebirge statt. Hierzu werden zusätzlich zwei externe KommentatorInnen - anerkannte ausländische ForscherInnen aus dem Bereich der Wissenschaftsforschung - eingeladen. Diese kommentieren die vorgestellten Dissertationsprojekte.
Assessment and permitted materials
Mindestanforderung für die positive Beurteilung sind:
Schriftliches Paper (20-25 Seiten) aus der Dissertation, welches am 22. Mai 2017 abzugeben ist
2-3 Seitige Skizze des Papers, welche am 31.3.2017 abzugeben ist (genaue Struktur, Darstellung wie das Paper in Bezug zur Dissertation stehen soll)
Mündliche Präsentation während der Sommerschule (max. 10 Minuten)
Schriftliche Vorbereitung eines Kommentars zu einem Paper eines/r anderen DoktorandIn und vortragen dieses Kommentars (5-10 Minuten) während der Sommerschule
1-2 seitige kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte des Feedbacks, welches zum eigenen Paper erhalten wurde
Aktive Beteiligung an der Diskussion
Schriftliches Paper (20-25 Seiten) aus der Dissertation, welches am 22. Mai 2017 abzugeben ist
2-3 Seitige Skizze des Papers, welche am 31.3.2017 abzugeben ist (genaue Struktur, Darstellung wie das Paper in Bezug zur Dissertation stehen soll)
Mündliche Präsentation während der Sommerschule (max. 10 Minuten)
Schriftliche Vorbereitung eines Kommentars zu einem Paper eines/r anderen DoktorandIn und vortragen dieses Kommentars (5-10 Minuten) während der Sommerschule
1-2 seitige kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte des Feedbacks, welches zum eigenen Paper erhalten wurde
Aktive Beteiligung an der Diskussion
Minimum requirements and assessment criteria
Zusammensetzung der GesamtnoteDie Benotung der Lehrveranstaltung erfolgt auf Grundlage der getrennten Bewertung der verschiedenen Aufgaben auf einer Skala von 1-5.Schriftliches Paper: 45 Prozent, individuell bewertet, individuelles Feedback von LV-Leiter*in vorgesehen
Mündliche Präsentation: 15 Prozent, individuell bewertet, Feedback auf Nachfrage von LV-Leiter*in vorgesehen
Vorbereitung eines Kommentars: 20 Prozent, individuell bewertet,
Feedback auf Nachfrage von LV-Leiter*in vorgesehen
Aktive Beteiligung an der Diskussion; Pünktlichkeit der Abgabe von Paper und Skizze: 20 Prozent, individuell bewertet, kein FeedbackJede Teilleistung wird selbstständig bewertet. Anwesenheit, Pünktlichkeit in der Abgabe von Leistungen und die Einhaltung akademischer Standards werden vorausgesetzt, können sich aber im Fall der Nicht-Einhaltung negativ auf die Gesamtnote auswirken. Zum Erreichen einer positiven Note muss der gewichtete Durchschnitt der Teilnoten größer oder gleich 4,5 sein.Wichtige Informationen zur Beurteilung
Wenn nicht explizit anders vermerkt, ist die Erbringung aller Teilleistungen Voraussetzung für eine positive Beurteilung. Werden einzelne verpflichtend vorgesehene Teilleistungen nicht erbracht, gilt die Lehrveranstaltung als abgebrochen. Falls der Nichterbringung der Leistung kein wichtiger und unvorhersehbarer Grund auf Seiten des_der Studierenden zu Grunde liegt, wird die LV negativ beurteilt. Bei Vorliegen eines solchen Grundes (etwa einer längeren Erkrankung) kann der/die Studierende auch nach Ablauf der Frist von der LV abgemeldet werden. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet der Vize-Studienprogrammleiter.Wurde eine Teilleistung erschlichen, d.h. etwa bei einer Prüfung oder einem Test geschummelt, bei einer schriftlichen Arbeit plagiiert oder Unterschriften auf Anwesenheitslisten gefälscht, wird die gesamte Lehrveranstaltung als ‘nicht beurteilt’ gewertet und mit dem Vermerk ‘geschummelt/erschlichen’ in das Notenerfassungssystem eingetragen.Anwesenheit
Es herrscht Anwesenheitspflicht. Es dürfen höchstens 4 Stunden versäumt werden. Darüber hinausgehende Abwesenheiten können bis zu einer Gesamtsumme von maximal 8 Stunden durch mit der Lehrveranstaltungsleitung zu vereinbarende Zusatzleistungen und/oder Berücksichtigungen in der Note (Punktabzug) ausgeglichen werden. Die Entscheidung darüber trifft die Lehrveranstaltungsleitung.
Bei Abwesenheiten von mehr als acht Stunden oder falls die Lehrveranstaltungsleitung bei Abwesenheiten über vier Stunden einem Ausgleich nicht zustimmt, kann die Lehrveranstaltung nicht mehr positiv absolviert werden und ist negativ zu beurteilen. Eine Ausnahme von dieser Regelung ist zu gewähren, falls auf Seiten des_der Studierenden ein wesentlicher und unvorhersehbarer Grund für die Nicht-Teilnahme vorliegt. Dieser ist von der_dem Studierenden glaubhaft nachzuweisen. Bei Vorliegen eines solchen Grundes wird der_die Studierende ohne Note vom Kurs abgemeldet. Die Entscheidung darüber trifft die Lehrveranstaltungsleitung.
Mündliche Präsentation: 15 Prozent, individuell bewertet, Feedback auf Nachfrage von LV-Leiter*in vorgesehen
Vorbereitung eines Kommentars: 20 Prozent, individuell bewertet,
Feedback auf Nachfrage von LV-Leiter*in vorgesehen
Aktive Beteiligung an der Diskussion; Pünktlichkeit der Abgabe von Paper und Skizze: 20 Prozent, individuell bewertet, kein FeedbackJede Teilleistung wird selbstständig bewertet. Anwesenheit, Pünktlichkeit in der Abgabe von Leistungen und die Einhaltung akademischer Standards werden vorausgesetzt, können sich aber im Fall der Nicht-Einhaltung negativ auf die Gesamtnote auswirken. Zum Erreichen einer positiven Note muss der gewichtete Durchschnitt der Teilnoten größer oder gleich 4,5 sein.Wichtige Informationen zur Beurteilung
Wenn nicht explizit anders vermerkt, ist die Erbringung aller Teilleistungen Voraussetzung für eine positive Beurteilung. Werden einzelne verpflichtend vorgesehene Teilleistungen nicht erbracht, gilt die Lehrveranstaltung als abgebrochen. Falls der Nichterbringung der Leistung kein wichtiger und unvorhersehbarer Grund auf Seiten des_der Studierenden zu Grunde liegt, wird die LV negativ beurteilt. Bei Vorliegen eines solchen Grundes (etwa einer längeren Erkrankung) kann der/die Studierende auch nach Ablauf der Frist von der LV abgemeldet werden. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet der Vize-Studienprogrammleiter.Wurde eine Teilleistung erschlichen, d.h. etwa bei einer Prüfung oder einem Test geschummelt, bei einer schriftlichen Arbeit plagiiert oder Unterschriften auf Anwesenheitslisten gefälscht, wird die gesamte Lehrveranstaltung als ‘nicht beurteilt’ gewertet und mit dem Vermerk ‘geschummelt/erschlichen’ in das Notenerfassungssystem eingetragen.Anwesenheit
Es herrscht Anwesenheitspflicht. Es dürfen höchstens 4 Stunden versäumt werden. Darüber hinausgehende Abwesenheiten können bis zu einer Gesamtsumme von maximal 8 Stunden durch mit der Lehrveranstaltungsleitung zu vereinbarende Zusatzleistungen und/oder Berücksichtigungen in der Note (Punktabzug) ausgeglichen werden. Die Entscheidung darüber trifft die Lehrveranstaltungsleitung.
Bei Abwesenheiten von mehr als acht Stunden oder falls die Lehrveranstaltungsleitung bei Abwesenheiten über vier Stunden einem Ausgleich nicht zustimmt, kann die Lehrveranstaltung nicht mehr positiv absolviert werden und ist negativ zu beurteilen. Eine Ausnahme von dieser Regelung ist zu gewähren, falls auf Seiten des_der Studierenden ein wesentlicher und unvorhersehbarer Grund für die Nicht-Teilnahme vorliegt. Dieser ist von der_dem Studierenden glaubhaft nachzuweisen. Bei Vorliegen eines solchen Grundes wird der_die Studierende ohne Note vom Kurs abgemeldet. Die Entscheidung darüber trifft die Lehrveranstaltungsleitung.
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Last modified: Mo 07.09.2020 15:39