Universität Wien

3.1. Pflichtmodul Verbreiterung (im Ausmaß von 8 ECTS)

Besuch von Lehrveranstaltungen aus mindestens zwei der folgenden Fächern:
1. Geschichte ökonomischer Theorie
2. Politikwissenschaft
3. Soziologie
4. Wirtschaftsgeschichte
5. Wirtschaftssoziologie
im Ausmaß von 8 ECTS.
Die Wahl ist im Voraus von der Studienprogrammleitung zu genehmigen. Die Studienprogrammleitung hat die Absolvierung von Lehrveranstaltungen zu genehmigen, sofern diese unter Berücksichtigung der besonderen Interessen der Studierenden das Studium der Volkswirtschaftslehre sinnvoll ergänzen. Die Lehrveranstaltungen in der folgenden Liste gelten als genehmigt.

Last modified: We 13.06.2018 00:39