A) entsprechend den Schwerpunktfächern im Prüfungsfach d
Ein Schwerpunktfach (insges. 20 SSt. ) kann auch als Wahlfach (insges. 10 SSt.) gewählt werden, allerdings dürfen Schwerpunktfach und Wahlfach nicht identisch sein. Zum Lehrangebot siehe Abschnitt d) Wahlfach (Schwerpunktfach).
Last modified: We 13.06.2018 00:33