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3.4.4. Weitere Wahlmodule
weitere Wahlmodule gemäß Curriculum; bei Wahlpflichtfächern können gemäß § 11 (6) Lehrveranstaltungen, die zur Studieneingangsphase eines anderen als des volkswirtschaftlichen Studiums gehören, bis zu einem Umfang von höchstens 10 ECTS Punkten gewählt werden.
Last modified: We 13.06.2018 00:34