2.1.6. Wahlfächer (Schwerpunktbildung)
Alle unter den Prüfungsfächern a) b) c) und e) (Kapitel 2.1.1., 2.1.2., 2.1.3. und 2.1.5.) genannten Lehrveranstaltungen sowie Lehrveranstaltungen anderer Studienzweige der Studienrichtung Geographie bzw. anderer Institute sind entsprechend der jeweiligen Schwerpunktbildung auch zu diesem Prüfungsfach als Wahlfächer anrechenbar.
Last modified: We 13.06.2018 00:34